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   LG Kempten, 20.04.2023 - 1 HK O 149/22   

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https://dejure.org/2023,8448
LG Kempten, 20.04.2023 - 1 HK O 149/22 (https://dejure.org/2023,8448)
LG Kempten, Entscheidung vom 20.04.2023 - 1 HK O 149/22 (https://dejure.org/2023,8448)
LG Kempten, Entscheidung vom 20. April 2023 - 1 HK O 149/22 (https://dejure.org/2023,8448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    UWG § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 3, § 13 Abs. 3; BGB § 286 Abs. 1 S. 2, § 288 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1, § 108 Abs. 1 S. 1, § 287, § 709
    Irreführende Werbung für ein Schlafsystem mit gesundheitsbezogenen Angaben ohne wissenschaftlichen Nachweis

  • Verbraucherzentrale NRW (Kurzinformation und Volltext)

    Gesundheitswerbung für Erdungsauflage ("Grounding") unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Kempten, 20.04.2023 - 1 HKO 149/22
    Bei gesundheitsbezogener Werbung sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH GRUR 2013, 649).

    wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH GRUR 1971, 153 (155) - Tampax; BGH GRUR 2013, 649 Rn. 16 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Eine Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast kommt allerdings dann in Betracht, wenn der Kläger darlegt und nachweist, dass nach der wissenschaftlichen Diskussion die Grundlagen, auf die der Werbende sich stützt, seine Aussage nicht rechtfertigen (BGH GRUR 2013, 649, Rn. 32, OLG München, Urteil vom 07.07.2022, Az. 6 U 6410/21).

    Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (GRUR 2013, 649 Rn. 19).

  • BGH, 05.11.2020 - I ZR 204/19

    Sinupret

    Auszug aus LG Kempten, 20.04.2023 - 1 HKO 149/22
    Eine irreführende Werbung ist gegeben, wenn einem Produkt in der Werbung eine gesundheitsfördernde Wirkung als objektiv richtig beigemessen wird, diese Wirksamkeit aber nicht gegeben ist oder diese fachlich umstritten ist; es sei denn, in der Werbung wird auf die Gegenmeinung hingewiesen (BGH, Urteil vom 05.11.2020, GRUR 2021, 513 Rn. 17).

    Ein erst nachträglich eingeholtes Gutachten könnte nämlich den Vorwurf nicht entkräften, mit einer im Zeitpunkt der Werbung nicht belegten Aussage geworben zu haben (BGH. Urteil vom 05.11.2020, Az. I ZR 204/19, GRUR 2021, 513 Rn. 34; OLG München. Urteil v. 07.07.2022, Az. 6 U 6410/21).

  • OLG Celle, 20.01.2015 - 13 U 108/14
    Auszug aus LG Kempten, 20.04.2023 - 1 HKO 149/22
    Maßgeblich sind die im Zeitpunkt der Werbung vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse maßgeblich: eine Führung des Beweises der Richtigkeit der Werbeangaben durch erst noch durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu gewinnende wissenschaftliche Erkenntnis kommt nicht in Betracht (OLG Celle Hinweisbeschluss v. 20.1.2015 - 13 U 108/14, BeckRS 2015, 5812 Rn. 24, 25).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel

    Auszug aus LG Kempten, 20.04.2023 - 1 HKO 149/22
    wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen (BGH GRUR 2015, 1244 Rn. 16).
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus LG Kempten, 20.04.2023 - 1 HKO 149/22
    wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH GRUR 1971, 153 (155) - Tampax; BGH GRUR 2013, 649 Rn. 16 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
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